Folgebelehrung nach §43 lf SG Für Dozent*innen, die mit Lebensmitteln arbeiten,ist eine Hygieneschulung nach EU-VerordnungEG Nr. 852/2004 und Infektionsschutzgesetz § 43(Folgebelehrung) alle zwei Jahre zwingend vorgeschrieben.Neben der Auffrischung des Wissensaus der Erstbelehrung können in diesem Kurs auchErfahrungen ausgetauscht werden. Diese Folgebelehrung ersetzt nicht die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz. Kurs-Nr. 8017w Termin: […]
