Folgebelehrung nach §43 lf SG
Für Dozent*innen, die mit Lebensmitteln arbeiten,
ist eine Hygieneschulung nach EU-Verordnung
EG Nr. 852/2004 und Infektionsschutzgesetz § 43
(Folgebelehrung) alle zwei Jahre zwingend vorgeschrieben.
Neben der Auffrischung des Wissens
aus der Erstbelehrung können in diesem Kurs auch
Erfahrungen ausgetauscht werden.
Diese Folgebelehrung ersetzt nicht die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz.
| Kurs-Nr. | 8017w |
| Termin: | Montag, 19. Januar 2026 | 19:00 – 20:30 Uhr |
| Ort: | Online Schulung |
| Gebühr: | Ein kostenloses Fortbildungsangebot der vhs-Region „Unterer Neckar“ und dem vhs-Verband Baden-Württemberg. |
| max. Teilnehmerzahl | min 5, max 60 |
| weitere Informationen und Anmeldung | 06221 9119-71 | gesundheit@vhs-hd.de |
